Allgemeine Geschäftsbedingungen

Gültig ab 01.12.2025

 

1. Leistungen

Die Leistungen ergeben sich jeweils aus dem gewählten Vertragspaket und gebuchte Zusatzleistungen.

 

2. Beitrag / Fälligkeit

Der Beitrag ist im Voraus in der vereinbarten Höhe fällig.

Bei Zahlungsverzug von mindestens 4 Wochen werden die gesamten zukünftigen Mitgliedsbeiträge der Restlaufzeit sofort zur Zahlung fällig.

Grundsätzlich gilt für alle Beiträge, die aus Vertragsverpflichtungen erwachsen, das SEPA-Lastschriftverfahren vom jeweiligen Konto.

2a. Lastschriftverfahren: Die Abbuchung der Beiträge erfolgt wöchentlich im Voraus vom angegebenen Konto.

2b. Vorauszahlung: Bei voller Vorauszahlung des Abobeitrags für die jeweilige Laufzeit gewähren wir eine Ermäßigung von 10% auf den Wochenbeitrag. Ausnahmen sind die Mitgliedschaftspakete Reha-Sport und Vereine.

Bei Bankeinzug sind Kontodatenänderungen dem Sportpark am See unverzüglich mitzuteilen.

 

3. Zugangschip / Milon-Chipkarte

Bei Verlust des Zugangschip oder der Milon-Chipkarte werden jeweils 10,00 Euro erhoben.

 

4. Haftung

Das Fitness-Studio haftet nicht für vom Abo-Kunden selbst verschuldete Unfälle.

Für den Verlust oder die Beschädigung mitgebrachter Kleidung sowie von Wertgegenständen oder Geld wird eine Haftung nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit übernommen. Der Abo-Kunde verpflichtet sich, mit den Räumlichkeiten und der Einrichtung pfleglich umzugehen; Sachbeschädigungen – auch fahrlässig verursachte – werden auf Kosten dessen behoben, der sie verursacht hat.

Bei groben Verstößen gegen die selbstverständlichen Regeln des Anstandes oder der Hausordnung sowie im Falle vorsätzlicher Sachbeschädigung ist das Fitness-Studio ermächtigt, ein Hausverbot auszusprechen. Dieses Hausverbot entbindet nicht von der Pflicht der monatlichen Beitragszahlung.

 

5. Anschriftenänderung

Anschriftenänderungen sind dem Sportpark am See unverzüglich mitzuteilen.

 

6. Automaten

Die Nutzung der Automaten (Mineralgetränke, Kaffee, Eiweißshake und Snacky) ist kostenpflichtig und auch ohne Flatrate möglich. Für den Zugang an den Automaten ist der Transponderchip notwendig.

 

7. Pausenzeiten

Bei gewährten Pausenzeiten (Vorlage eines Attestes vom Arzt) wird der Vertrag um die Dauer der Pausenzeit verlängert. Pausenzeiten werden ab Vorlage eines Attestes mit mindestens 4 Wochen Krankheitsdauer gewährleistet. Rückwirkende Pausenzeiten werden nicht gestattet.

Wird ein Abo-Kunde durch Schwangerschaft an der Sportausübung gehindert und weist er dies durch Beibringung eines ärztlichen Nachweises (Mutterpass) nach, kann die Mitgliedschaft durch den Abo-Kunden pausiert werden.

 

8. Sonstiges

Sollte eine der obigen Bestimmungen rechtsungültig sein, so gelten die übrigen Bestimmungen weiter. Die Bestimmung wird durch diejenige gesetzliche Bestimmung ersetzt, die dem gewollten Ergebnis am nächsten kommt.